Entlastungsleistungen (§45a SGB XI)

Welche Leistungen erbringen wir im Rahmen unserer Anerkennung?


Wir fungieren unterstützend bei Ihnen im Alltag und Haushalt. Sie als Mensch stehen dabei im Vordergrund und das Ziel ist, Sie solange wie möglich mobil in Ihrem Zuhause und im Alltag zu halten. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei den Anforderungen, die Sie ohne Hilfe nicht mehr bewältigen können.


Eine genauen Überblick zu allem, was wir im Rahmen der Entlastungsleistungen erbringen, finden Sie unter der Rubrik "Leistungskatalog Entlastungsleistungen". 



Wie kann ich die Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen?


Sie brauchen einen Pflegegrad, um unsere Leistungen von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, der Ihnen die notwendigen Schritte erklärt. Weitere Infos dazu hier.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen auch Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese können wir ebenfalls für Sie erbringen. 

 

Wie funktioniert die Abrechnung mit uns und der Krankenkasse?


Sie bekommen am Ende jedes Monats, in dem wir für Sie Leistungen erbracht haben, eine Rechnung von uns ausgestellt. Nachdem Sie den Rechnungsbetrag an uns überwiesen haben, senden Sie das Dokument an Ihre Krankenkasse und bekommen den Betrag (131,00 €/Monat) zurück erstattet.