Antwort: Ja, wir haben eine Anerkennung für die Leistungen des Entlastungsbetrages. Dementsprechend sind unsere Leistungen im Rahmen von Paragraph 45a SGB XI bei den Krankenkassen erstattungsfähig.
Antwort: Nein. Die Patienten bezahlen die Rechnung zuerst an uns. Danach reichen sie die Rechnung an ihre Krankenkasse ein. Diese erstattet dann wiederum den Entlastungsbetrag den Patienten.
Antwort: Grundsätzlich nicht. Termine werden immer in gemeinsamer Absprache mit den Ihnen zugewiesenen Mitarbeitern vereinbart, die für beide Seiten passen.
Antwort: Nein, es wird Ihnen eine Person aus unserem Team fest zugeteilt. Mit dieser Person können Sie Ihre Termine auch fest einplanen.
Selten kann es aus logistischen Gründen zu einem Wechsel kommen. Dies wird Ihnen vorher mitgeteilt.
Antwort: Es kommt hier auf den Einzelfall an. Bei wichtigen Terminen wie Arztbesuchen wird sich um dringende Vertretung bemüht.
Bei normalen Terminen kann ein Alternativtermin gesucht werden.
Antwort: Ja. Die Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags steht im Mittelpunkt, daher ist es wichtig, als Patient anwesend zu sein.
Antwort: Der Entlastungsbetrag sieht Unterstützung im täglichen Bereich vor. Hierzu gehören keine Leistungen wie Hausmeisterdienste. Wir helfen Ihnen gerne, einen passenden Hausmeisterdienst zu finden.