Leistungskatalog für Entlastungsleistungen (§45a SGB XI)

 

Ab Pflegegrad 1 hat jeder Patient monatlich einen Anspruch auf Sachleistungen in Höhe von 125,00 € zur Verfügung.
Der Paragraph umfasst unterstützende Leistungen im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung im Alltag. 

Pflegerische Leistungen wie z.B. Medikamentengabe oder Hilfe bei der Morgentoilette zählen nicht dazu.

Unser Dienst bietet Entlastungsleistungen in folgenden zwei Bereichen an:

Unterstützung in der Hauswirtschaft


Wir helfen Ihnen gerne bei:


- Reinigung der wöchentlichen Verschmutzungen (Küche, Bad, WC, Böden etc.) zusammen mit dem/der Patienten/Patientin im Rahmen dessen/deren gesundheitlichen Zustandes und abhängig vom Pflegegrad

- Kochen oder Erwärmen von Mahlzeiten (auch für Diabetiker und Allergiker)
- Kontrolle auf abgelaufene/verdorbene Lebensmittel und deren Entsorgung

- Wäsche versorgen und Bügelarbeiten der wöchentlich anfallenden Bekleidung

- Betten ab- und beziehen

Alltagshilfe


Gerne unterstützen wir Sie bei:


- Spaziergänge, Aktivierungsspiele, Vorlesen etc.
- Einkaufsdienste, Besorgungen, Botengänge

- Arzt- und Krankenhausbesuchen sowie Behördengängen, selbstverständlich unter Einhaltung der Schweigepflicht

 

Bitte beachten Sie:


Um uns im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen zu bewegen, agieren wir nur innerhalb der Räume einer Wohnung/eines Hauses, die der/die Patient/in selbst bewohnt und täglich nutzt.

Starke bis sehr starke Verschmutzungen sind nicht in den Leistungen inbegriffen.


Die Leistungen werden individuell auf die Patienten abgestimmt. Jemand, der Pflegegrad 1 hat, hat andere Bedürfnisse als jemand mit Pflegegrad 3.
Wir beraten Sie dazu gerne telefonisch.