Wichtige und nützliche Informationen zur optimalen Anwendung Ihrer Leistungen
für haushaltsnahe Dienstleistungen über Ihre Kranken-/Pflegekasse:
Sehr geehrte Kunden,
bitte lesen Sie folgende Informationen aufmerksam durch, damit Sie eine optimale Nutzung Ihrer zustehenden Leistung voll ausschöpfen können:
• Zu Ihnen kommt speziell geschultes Fachpersonal, um Ihnen eine Unterstützung im Alltag zu sein. Diese/r Mitarbeiter/in kann Ihnen in sämtlichen täglich anfallenden Haushaltsarbeiten eine Unterstützung sein sowie auch Einkäufe mit Ihnen erledigen, eine Betreuungszeit überbrücken oder auch Mahlzeiten zusammen mit Ihnen zubereiten. Alle erbrachten Leistungen sind jedoch eine rein unterstützende Maßnahme im Rahmen von §45a SGB XI und keine voll übergreifenden Tätigkeiten, das bedeutet, dass unsere Mitarbeiter keine der Leistungen ganz übernehmen, wie z.B. den Boden der kompletten Wohnung alleine saugen und wischen.
• Wir transportieren keine Kunden mit einem Auto oder fahren auch nicht mit dem Fahrzeug des Kunden. Sollten Sie hingegen mit einem Taxi, Bus oder ähnliches fahren oder Ihr eigenes Auto, darf der Mitarbeiter Sie begleiten.
• Wir berechnen jede angefangene halbe Stunde, die unser qualifiziertes Fachpersonal bei Ihnen erbringt, ganz gleich, welche Tätigkeit (darunter zählen auch z.B. Einkaufsdienste) er/sie dabei erbringt. Achten Sie deshalb auf eine gute Einteilung Ihrer geplanten Zeit, um Ihr zugesprochenes Budget möglichst nicht zu überschreiten.
• Je nach Wohnort kann die Wegepauschale dementsprechend hoch sein. Wir berechnen immer von unserer Hauptzentrale in Ingersheim zu den einzelnen Kunden und zurück. Sie können jederzeit und auch schon vorab Ihre Wegepauschale bei uns telefonisch erfragen.
• Termine werden von den zugeteilten Fachkräften und Ihnen zusammen vereinbart. Wunschtermine sind grundsätzlich nicht machbar, Sie müssen sich nach unserem Personal richten. Reguläre Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr, am Wochenende stehen Ihnen keine Termine zu, es sei denn, es ist eine einmalige Ausnahmesituation und wurde mit der Betriebsleitung abgesprochen und genehmigt.
• Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Std. vorher ab. Sollte ein Termin nicht stattfinden können, weil er nicht abgesagt wurde oder weil die Türe trotz mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet wurde, müssen wir eine Ausfallgebühr in Höhe einer halben Stunde Arbeitszeit und der Wegepauschale berechnen.
• Sollten Sie zu einem der Termine krank sein oder der Verdacht bestehen, dass die Möglichkeit einer Ansteckung besteht (z.B. Grippe), ist dieser umgehend abzusagen. Sollten unsere Mitarbeiter Sie krank vorfinden, ohne dass der Termin abgesagt wurde, können keine Leistungen erbracht werden. Jedoch erheben wir in diesem Fall dieselbe Ausfallpauschale wie im weiter oben genannten Fall, wenn eine Türe trotz mehrfachem Klingeln nicht geöffnet wurde.
• Unser Personal ist für normale bis stärkere Verschmutzungsgrade, die im Monat entstehen können, geschult, jedoch werden sie keine Großreinigungen (z.B. Frühjahrsputz) durchführen. Sollte ein extremer Fall von Verschmutzung vorliegen (z.B. Messiehaushalt, mutwillig hinterlassene Fäkalien, Blut oder stark verdorbene Lebensmittel u.Ä.), so fällt dies nicht mehr in unseren Leistungsbereich und unsere Fachkräfte sind angewiesen, solche Leistungen nicht zu erbringen und an uns zu melden. Es liegt in diesem Fall im Ermessen der Geschäftsführung, Leistungszusagen auch zu verweigern.
• Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei pflegerische Leistungen erbringen dürfen. Unsere Leistungen sind rein auf §45a SGB XI beschränkt.
• Im Interesse der Gesundheit von Ihnen und unserer Mitarbeiter werden in den kalten Wintermonaten (Nov. - Feb.) keine Fenster geputzt.
• Unsere Mitarbeiter machen keine Kehrwoche, noch Gartenarbeiten, noch Kellerreinigungen, außerordentlich aufwendige Putzleistungen (z.B. Fensterrollladen, Heizkörper, Holzdecken, o.ä.) oder sonstige Hausmeister-/Gebäudereinigungsdienstleistungen. Auch ist es nicht möglich, dass unsere Mitarbeiter in anderen Haushalten als dem, wo der Leistungsbezieher wohnt, arbeiten dürfen.
• Versicherungstechnisch bedingt dürfen unsere Fachkräfte keine Leiter über drei Stufen besteigen und auch keinen Stuhl o.Ä.
• Achten Sie bitte stets darauf, dass Sie ausreichendes und voll funktionstüchtiges Arbeitsmaterial (z.B. Allzweckreiniger, Staubsauger, Putzlappen) für unser Personal bereithalten, da Bereitstellung von Arbeitsmaterial nicht in den Leistungen inbegriffen sind.
• Wichtig: Sollte Ihr Budget überschritten oder ausgeschöpft sein, so müssen Sie die Restkosten stets selbst bezahlen.
• Als zugelassener Pflegedienst, der sich auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten spezialisiert hat, möchten wir Sie ausdrücklich auf unsere Schweigepflicht hinweisen. Eine Ausnahme besteht, wenn uns eine schriftliche Einwilligung des Leistungsbeziehers oder dessen gesetzlichen Vertreters vorliegt oder im außergewöhnlichen Notfall gegenüber Ärzten und direkter Verwandtschaft.
• Unsere Rechnungen werden immer direkt an den Leistungsnehmer gestellt, das bedeutet für Sie, dass Sie unsere Rechnung zuerst an uns überweisen, um Mahnkosten zu umgehen, und danach die Rechnung an Ihre Krankenkasse einschicken, die Ihnen dann den Betrag je nach Pflegegrad erstattet. Bitte denken Sie bei der Terminplanung an die dabei entstehenden Kosten, da Sie diese vorstrecken müssen.
• Im Falle eines nicht eingehaltenen Zahlungszieles behalten wir uns vor, unsere Leistungen jederzeit einzustellen und Mahnkosten zu erheben.
• Ein kleiner Tipp von uns: Um eine möglichst effektive Leistung erzielen, können Sie - je nach Tätigkeit, die unser Personal erbringen soll und vor allem im Ermessen Ihrer eigenen Gesundheit -, schon eine gewisse Vorarbeit leisten (z.B. Gegenstände auf den Fenstersimsen abräumen, wenn unser Personal dort abstauben oder Fenster putzen soll).
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne Mo. – Fr. von 9 – 12 Uhr telefonisch zur Verfügung.