Leistungskatalog für die Erstattung durch die Kranken-/Pflegekasse
(Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1 nach §45a SGB XI)
Ab Pflegegrad 1 hat jede/r Patient/in monatlich einen Anspruch aus Sachleistungen in Höhe von 125,00 € zur Verfügung.
Der Paragraph umfasst rein unterstützende Leistungen im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung im Alltag. Dazu zählen keinerlei pflegerischen Leistungen wie z.B. Medikamentengabe oder Hilfe bei der
Morgentoilette.
Unser Dienst bietet Entlastungsleistungen in folgenden zwei Bereichen an:
Unterstützung in der Hauswirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Patienten
- Kochen oder Erwärmen von Mahlzeiten (auch für Diabetiker und Allergiker)
- Kontrolle auf abgelaufene/verdorbene Lebensmittel und deren Entsorgung
- alle wöchentlichen, normalen Verschmutzungen (Küche, Bad, WC, Böden) zusammen mit dem/der Patienten/Patientin im Rahmen dessen/deren gesundheitlichen
Zustandes und abhängig von dessen/deren Pflegegrad
- Wäsche versorgen und leichte Bügelarbeiten der wöchentlich anfallenden Bekleidung
- Betten ab- und beziehen (kein Wenden oder Anheben von Matratzen)
Alltagshilfe
- Spaziergänge, Aktivierungsspiele, Betreuung von Demenzerkrankten, Vorlesen, u.v.a.
- Einkaufsdienste, Besorgungen, Botengänge, z.B. die Patienten im Taxi/zu Fuß beim
Einkaufen begleiten oder alleine für die Patienten Einkäufe erledigen (Bitte beachten Sie,
dass unsere Mitarbeiter keinen Transportschein haben, sie dürfen keine Patienten
transportieren)
- Begleitung bei Arzt- und Krankenhausbesuchen sowie Behördengängen unter strikter
Einhaltung der Schweigepflicht
Bitte dringend beachten:
Jeder Patient hat Anspruch auf einen Teil hauswirtschaftliche Unterstützung und einen Teil im Bereich der Alltagshilfe.
Starke bis sehr starke Verschmutzungen, Messiehaushalte, kontaminierte Flächen (z.B. Exkremente, Blut) werden nicht von uns gereinigt.
Es werden keinerlei Großputzaktionen (z.B. reine Fensterputz-Termine, Schränke von innen/oben auswaschen, alle Fliesen abwischen), Haushaltsbereiche von Dritten oder Hausmeisterdienste (Kehrwoche, Glühbirne wechseln) getätigt.
Es fallen folgende Räumlichkeiten nicht in den Leistungsbereich: Kellerräume, Balkon, Garten, Terrasse, Treppenhäuser. Wir agieren nur innerhalb der Räume einer Wohnung/eines Hauses, die der/die Patient/in selbst bewohnt und täglich nutzt.
Die Leistungen werden individuell auf die Patienten abgestimmt. Jemand, der Pflegegrad 1 hat, hat andere Bedürfnisse als
jemand mit Pflegegrad 3.
Dies werden die beratenden Fachkräfte mit jedem/jeder Patient/in oder dessen/deren Angehörigen/Betreuer telefonisch besprechen.
Für die Leistungen erhalten unsere Patienten monatlich eine Rechnung von uns, die sie in Vorleistung bezahlen und dann von
der Kranken-/Pflegekasse erstattet bekommen.