Leistungskatalog für Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1 

(nach §45a SGB XI) 


Ab Pflegegrad 1 hat jede/r Patient/in monatlich einen Anspruch auf Entlastungen im Alltag und Haushalt in Höhe von 125,00 € zur Verfügung. 

Dies umfasst rein unterstützende Leistungen im Bereich Alltag und Hauswirtschaft, dazu zählen keinerlei pflegerischen Leistungen wie Medikamentengabe oder Hilfe bei der Morgentoilette u.Ä.

Wir bieten unseren Patient/innen im Rahmen der Entlastungsleistungen Unterstützung in 

folgenden Bereichen an: 


Alltagshilfe

- Spaziergänge, Aktivierungsspiele, Betreuung von Demenzerkrankten, Vorlesen, zusammen 

singen 

- Einkaufsdienste/Besorgungen/Botengänge, z.B. die Patienten im Taxi oder zu Fuß beim 

Einkaufen begleiten oder alleine für die Patienten Einkäufe erledigen (Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter keinen Transportschein haben, sie dürfen keine Patienten transportieren) 

- Begleitung bei Arzt- und Krankenhausbesuchen sowie Behördengängen unter strikter Einhaltung der Schweigepflicht


Entlastung in der Hauswirtschaft 

- mit dem Patienten gemeinsam kochen (auch für Diabetiker und Allergiker) 

- Kontrolle auf abgelaufene/verdorbene Lebensmittel 

- es werden von den Fachkräften alle wöchentlichen, normalen Verschmutzungen (Küche, Bad, WC, Böden) zusammen mit dem/der Patienten/Patientin im Rahmen dessen/deren gesundheitlichen Zustandes gereinigt; starke bis sehr starke Verschmutzungen, Messiehaushalte 

sowie kontaminierte Flächen (Exkremente, Blut) dürfen nicht gereinigt werden, auch wird unter den Möbeln nicht extra gesaugt und gewischt

- Wäsche versorgen, Bügelarbeiten 

- in der wärmeren Jahreszeit ein bis zwei normal große Fenster pro Termin reinigen 

- Betten ab- und beziehen 

- Ganz wichtig: es dürfen keinerlei Großputzaktionen oder nicht wöchentliche 

Reinigungsarbeiten getätigt werden (z.B. reine Fensterputz-Termine, alle Schränke von oben oder innen auswaschen, Schränke, Tische, Couch oder sonstiges Mobiliar vorziehen etc.).

-> Die Entlastungsleistungen sehen nur rein unterstützende Maßnahmen vor, keine komplette Übernahme der Tätigkeiten, noch werden im Rahmen von §45a SGB XI von unseren Mitarbeitern Grund-/End-/Umzugs- oder Renovierungsreinigungen erbracht. <-

Es fallen keinerlei Räumlichkeiten in die Unterstützung wie Kellerräume, Balkon, Terrasse, sondern nur die wichtigen Räume innerhalb einer Wohnung/eines Hauses, die der/die Patient/in selbst bewohnt. Die Leistungen werden individuell auf die Patienten abgestimmt. Jemand, der 

Pflegegrad 1 hat, hat andere Bedürfnisse als jemand mit Pflegegrad 3. 

Dies werden die beratenden Fachkräfte mit jedem/jeder Patient/in oder dessen/deren 

Angehörigen/Betreuer telefonisch besprechen. 


Für die Leistungen erhalten unsere Patienten monatlich eine Rechnung von uns, die sie in 

Vorleistung bezahlen und dann nach Einreichung von der Krankenkasse erstattet bekommen. 



Stand: Mai 2021